Verfahren gegen Rockefeller wegen Verstoß gegen §§ 5b und 10b StraKa wegen Missachten der Anweisung einer Führungsposition und Teilangriffs

 

Beginn der Verhandlung am 30.06.2017 durch Bekanntgabe des Anführers

 

U r t e i l

 

 

Rockefeller wurde zu einer Clankriegssperre in Höhe zwei Clankriegen, also bis zum 06.07.2017 und zu einer Forderungssperre in Höhe von zehn Tagen, also bis zum 12.07.2017, ersatzweise 100 zu spendenden Truppen, verurteilt.

 

Die Einzelstrafen betragen für § 5b ein Clankrieg Clankriegssperre und zehn Tage Forderungssperre; für § 10b ein Clankrieg Clankriegssperre.

 

Das Urteil wurde am 02.07.2017 ausgesprochen.

 

Gründe:

 

I.

 

 

Rockefeller spielte seit längerer Zeit im Clan, auch aktiv bislang. Er zeigte allerdings häufiger nur Teilangriffe und widersetzte sich einer Clananweisung bezüglich des zweiten Angriffes des letzten Clankrieges.

 

Da er bislang stets aktiv war, blieb es jeweils beim Mindestmaß der Strafe

 

II.

 

Entschuldigungsgründe lagen keine vor.

 

III.

 

Verfahren wurde form- und fristgerecht eingeleitet und ausgeführt.

 

 

Verkündung des Urteils am 02.07.2017

Die Clanleitung